Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Unsere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten in ihrer zur Zeit der Bestellung gültigen Fassung ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller ausführen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Bei allen Darstellungen von Produkten im Online-Shop vom Drucker- und Datenservice  Minden handelt es sich um keine rechtsverbindlichen Angebote, sondern lediglich um die unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von verbindlichen Angeboten (invitationes ad offerendum).

(2) Mit der Abgabe Ihrer Bestellung gegenüber dem Drucker- und Datenservice Minden geben Sie gegenüber uns ein rechtsverbindliches Kaufangebot ab. Im Anschluss an Ihre Bestellung erhalten Sie von uns eine Bestellbestätigung, die allerdings noch nicht die Annahme Ihres Kaufangebotes darstellt, sondern lediglich die Einzelheiten der Bestellung nochmals aufführt.

(3) Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie durch eine weitere Nachricht vom Drucker- und Datenservice Minden eine ausdrückliche Angebotsannahme, die auch als solche gekennzeichnet ist (Annahme Ihres Angebots) erhalten. Sollten Sie eine Bestellung über mehrere einzelne Waren abgegeben haben, so kommt der Kaufvertrag auch nur über die in der Angebotsannahmeerklärung aufgeführte Ware zustande.

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus unseren Prospekten, (Internet)anzeigen und anderen Werbematerialien nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ausschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, etwaiger Verpackungs- und Transportkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse.

Vorkasse:
Vorkasse erfolgt durch Vorauszahlung per Banküberweisung auf folgendes Konto:

Drucker- und Datenservice Minden
Konto-Nr.: 803 604 300
BLZ: 49060127
Volksbank Mindener Land eG

§ 4. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Soweit Sie Verbraucher sind, sind Sie an die auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn Sie sie fristgerecht widerrufen.
Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Mail) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, es sei denn, eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung geht Ihnen erst nach Abschluss des Vertrages zu. In diesem Fall beträgt die Widerrufsfrist 1 Monat.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem Sie eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Widerrufsbelehrung in Textform erhalten; nicht jedoch vor Erfüllung der aus §§ 312c, 312e I S.1 BGB (vgl. Anlage) für den Unternehmer resultierenden Informationspflichten und bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Fristbeginn und Fristende richten sich nach den §§ 187 I, 188 II BGB. (vgl. Anlage)
Der Widerruf ist zu richten an:

Drucker- und Datenservice Minden
Nettelbeckstraße 42
32427 Minden
info@dds-mi.com

Widerrufsfolgen

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen haben Sie Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung ohnehin nur dann zu leisten, wenn Sie spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden sind, diese zu vermeiden. Wir weisen Sie daher ausdrücklich darauf hin, dass Sie eine Wertersatzpflicht vermeiden können, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind grundsätzlich auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nur bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert bis zu 40 € beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung voll zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Ausschluss und Erlöschen des

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
- die in der Form von Versteigerungen ( § 156 BGB) geschlossen werden
oder
- die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

- bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
- bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir halten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor.

(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Dem Besteller steht nur dann ein Recht zur Aufrechnung zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

(2) Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferung und Lieferzeit

(1) Gegenüber Verbrauchern sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir selbst trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages von ihrem Zulieferanten die Ware nicht erhält. Dies gilt nicht, soweit der Drucker- und Datenservice Minden die Nichtbelieferung durch den Zulieferer schuldhaft (Vorsatz und Fahrlässigkeit) herbeigeführt hat.

Wir werden den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware informieren. Im Falle eines Rücktritts werden etwaige bereits vom Käufer erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet

(2) Gegenüber Unternehmern behalten wir uns die richtige und rechtzeitige Lieferung vor.

Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware informieren. Im Falle eines Rücktritts werden etwaige bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet

(3) Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, erfolgen unsere Lieferungen und Leistungen grundsätzlich innerhalb von 3-5 Tagen, spätestens jedoch in vier Wochen nach Zahlungseingang.

(4) Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen, die zwei Wochen nicht unterschreiten darf.

§ 8 Gewährleistung/Verjährung

(1) Verbrauchern stehen bei Mängeln der gelieferten Ware die gesetzlichen Rechte zu.

Für Schadensersatzansprüche gelten jedoch die besonderen Bedingungen des § 9.
Beim Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

( Abs. 2,3,4,5 u. 6 nur für Unternehmer)

(2) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

Unternehmer haben die gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung bei ihnen oder bei einem vom Unternehmer bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder in dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, schriftlich oder in Textform zugegangen ist. Auf Verlangen des Verkäufers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil sich die Ware an einem anderen als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Ware ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, so ist der Unternehmer berechtigt, unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen.

(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Unternehmer ohne Zustimmung des Verkäufers die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar wird.

(6) Eine im Einzelfall mit einem Unternehmer vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

§ 9 Haftung auf Schadensersatz

Für Verbraucher

(1)Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn sie der Verkäufer zu vertreten hat, und die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.

Nur für Unternehmer

(2) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach folgenden Maßgaben eingeschränkt:

(a) Der Verkäufer haftet nicht

- im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen
- im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Pflichten zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung sowie Beratung, Schutz- und Obhutpflichten, die dem Käufer die auftragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.

(b) Soweit der Verkäufer nach den vorstehenden Maßgaben dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur dann ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.

(c) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf EUR 1.000 oder den typischen vorhersehbaren Schaden, je nachdem, welcher Wert höher ist, begrenzt. Das gilt nicht bei Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten und bei Fehlen garantierter Eigenschaften

(d) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

(e) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zum dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

(f) Die vorbezeichneten Einschränkungen gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Datenschutz

Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses erfassten Daten entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes von uns zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die vorbezeichneten Daten können zur Durchführung einer Bonitätsprüfung auch an von uns sorgfältig ausgesuchte und beauftragte Partner übermittelt werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort und Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

(4) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so soll dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berühren. Vielmehr soll anstelle der unwirksamen Klausel oder einer Vertragslücke eine angemessene Regel treten, die vom Sinn und Zweck dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie dies bedacht hätten.

Anhang:
§ 312c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

(1) Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist. Der Unternehmer hat bei von ihm veranlassten Telefongesprächen seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Kontakts bereits zu Beginn eines jeden Gesprächs ausdrücklich offen zu legen.

(2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise in Textform mitzuteilen, und zwar

1. bei Finanzdienstleistungen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung oder, wenn auf Verlangen des Verbrauchers der Vertrag telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, das die Mitteilung in Textform vor Vertragsschluss nicht gestattet, unverzüglich nach Abschluss des Fernabsatzvertrags;

2. bei sonstigen Dienstleistungen und bei der Lieferung von Waren alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher.

Eine Mitteilung nach Satz 1 Nr. 2 ist entbehrlich bei Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Falle aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.

(3) Bei Finanzdienstleistungen kann der Verbraucher während der Laufzeit des Vertrags jederzeit vom Unternehmer verlangen, dass ihm dieser die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Urkunde zur Verfügung stellt.

(4) Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

§ 312e Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

1) 1 Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden

1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,

2. die in der Rechtsverordnung nach Artikel  241 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,

3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und

4. die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

5. Bestellung und Empfangsbestätigung im Sinne von Satz 1 Nr.3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen können.

§ 187 Fristbeginn

(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.

§ 188 Fristende

(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.

(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.

(3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.